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Informationen

Vor der Durchführung einer Darmspiegelung (Koloskopie) ist der Patient auch über die relativ seltene Komplikation eines Durchbruchs der Darmwand (Darmperforation) aufzuklären. Der Hinweis auf "unvermeidbare nachteilige Folgen" sei nicht ausreichend. Das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 3.9.2013 - 26 U 85/12) vertrat die Auffassung, dass der Eingriff mangels wirksamer Aufklärung des Patienten rechtswidrig war.  Durch die Verletzung der Darmwand war es zu einer Bauchfellentzündung gekommen. Der Patient befand sich 5 Monate im Krankenhaus und wurde davon etwa 10 Wochen intensivmedizinisch behandelt. Er wurde schließlich frühberentet. Das Gericht erkannte ein Schmerzensgeld von 220.000,00 € zu.
Bei der Operation eines 4 1/2 jährigen Mädchens, das sich bei einem Sturz einen Arm gebrochen hatte, kam es zu einem Behandlungsfehler durch den Narkosearzt. Das Kind erlitt einen schweren Hirnschaden und ist seit dem zu 100 % schwerbeschädigt und pflegebedürftig. Das Kammergericht Berlin (Urteil vom 16.2.2012 - 20 U 157/10) sprach ein Schmerzensgeld von 650.000,00 € zu.

Die Großmutter hatte ihren 1 1/2 jährigen Enkel und dessen 3jährige Schwester in ihrer Obhut. Sie hängte im Hof Wäsche auf, während beide Kinder im Sandkasten auf dem relativ weitläufigen Hofgelände spielten. Als sie zu den Kindern zurückkehrte, war nur noch die 3jährige Enkelin dort. Sie suchte nach ihrem Enkel und fand ihn nach einiger Zeit leblos im Swimmingpool, der eine Wassertiefe von 1,10 m hatte und sich ebenfalls auf dem Hot befand. Ihr Enkel war bewusstlos, er erlitt schwerste, dauerhafte Hirnschädigungen. Das Oberlandesgericht Naumburg (Urteil vom 17.9.2014 - 1 U 38/14)  stellte fest, dass Kinder bis zum Alter von 2 Jahren einer ständigen, lückenlosen Beaufsichtigung bedürfen. Die Anforderungen seien dabei umso höher, je größer die drohenden Gefahren und die Schutzbedürftigkeit der zu beaufsichtigenden Kinder seien.
Diese Aufsichtspflicht sei hier verletzt worden. Das Gericht verurteilte die Großmutter zu einem Schmerzensgeld von 400.000,00 €.